Von der Anordnung von Verteilerräumen innerhalb explosionsgeschützter Zonen ist abzuraten, Denn dadurch steigen nicht nur die Investitionskosten, sondern auch das Unfallrisiko.
Pro „GB50160-2014 Designstandards für den Brandschutz von Gebäuden“, In Werkstattbereichen der Klasse A ist die Unterbringung von Büros oder Verteilerräumen verboten. In Fällen, in denen ein eigener Verteilerraum unerlässlich ist, Es sollte neben einer Wand platziert werden, wobei die Trennwand unbedingt explosionssicher sein muss.
Kontrollräume, Kabinetträume, und elektrische Verteilungs- und Umspannwerke sollten außerhalb der explosionsgefährdeten Zonen liegen, Gewährleistung ausreichender Sicherheitsmargen. In diesen Bereichen, die elektrische Ausrüstung ist von den Explosionsschutzanforderungen ausgenommen. Dieser Ansatz ist heute in den meisten Anlagen der chemischen Industrie weit verbreitet.