Probleme mit der Klarheit des Typenschilds beeinträchtigen den Gerätestatus
Die Auswahl der Ausrüstung entspricht nicht den Umweltanforderungen
Die explosionsgeschützten Motoren, die in Ölabgabebereichen eingesetzt werden, sind für Bergbauanwendungen als Ex dI gekennzeichnet und erfüllen nicht die Anforderungen für Umgebungen mit explosiven Gasen der Klasse II.
Es fehlen Erdungsstandards
Erdungsanforderungen
In explosionsgefährdeten Umgebungen, alle nicht stromführenden freiliegenden Metallteile wie Gehäuse, Rahmen, Leitungen, und Kabelschutzzubehörteile müssen einzeln und zuverlässig geerdet sein.
Mängel bei der Kabelisolationsabdichtung
Elektrische Leitungen in Stahlrohren in explosionsgefährdeten Gasumgebungen müssen wirksam isoliert und abgedichtet sein, unter Einhaltung der folgenden Spezifikationen:
1. Bei normalem Betrieb ist innerhalb eines Radius von 450 mm um jedes Zündquellengehäuse eine Isolierungsabdichtung erforderlich;
2. Innerhalb von 450 mm von jedem Anschlusskasten, der an Stahlrohre mit einem Durchmesser von mehr als 50 mm angeschlossen ist, ist eine Isolationsabdichtung unerlässlich;
3. Zwischen angrenzenden explosionsgefährdeten Umgebungen sowie zwischen explosionsgefährdeten und gefährlichen oder ungefährlichen benachbarten Umgebungen ist eine Isolationsabdichtung erforderlich. Die Dichtung sollte eine Faserschicht enthalten, um ein Auslaufen zu verhindern, Stellen Sie sicher, dass die Schicht mindestens so dick ist wie der Innendurchmesser der Leitung und nicht weniger als 16 mm dick ist.