Nur bestimmte Bereiche erfordern dies.
Für explosionsgefährdete Bereiche, in denen brennbare Gase und brennbarer Staub vorkommen, sind explosionsgeschützte elektrische Geräte erforderlich. Die meisten Kellerbereiche der zivilen Luftverteidigung benötigen keine explosionsgeschützte Beleuchtung. Jedoch, Spezielle Bereiche wie Generatorräume und Kraftstofflager erfordern explosionsgeschützte Leuchten.