Generatorräume in Kraftwerken erfordern den Einbau einer explosionsgeschützten Beleuchtung.
Gemäß Anhang C von GB50058-2014, Diesel wird als explosionsgefährlich in die Klasse IIA und in die Zündtemperaturgruppe T3 eingestuft. Es sollten die Normen für explosionsgefährdete Standorte berücksichtigt werden.
Anhang C: „Klassifizierung und Gruppierung explosiver Gemische aus Brennbar Gase oder Dämpfe.