Zu den brennbaren Bestandteilen von Kohlengas gehören Kohlenmonoxid und Wasserstoff, Letztere fallen unter die Kategorie der explosiven Gase der Klasse IIC. Anders als Erdgas, für die explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel IIBT4 ausreichend sind, Kohlegas erfordert den Einsatz von IICT4.
Für zusätzliche Sicherheit, Es empfiehlt sich, Spalttests oder Mindestzündstromversuche durchzuführen.