Explosionsgeschützte Klimaanlagen erfordern die Verwendung hochwertiger Isoliermaterialien, um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten. In der Regel werden drei Arten von Isoliermaterialien unterschieden: gasförmig, flüssig und fest. Gasförmige Isolatoren werden unter Hochspannungsbedingungen eingesetzt, flüssige Isolatoren vor allem als Mineralöl in Niederspannungstransformatoren, während feste Isolatoren vor allem in den Isolierkomponenten von elektrischen Geräten verwendet werden.
Anforderungen an Dämmstoffe:
1. Feste Isolatoren müssen folgende Eigenschaften aufweisen nicht brennbare und flammhemmende Eigenschaften.
2. Massivisolatoren sollten eine minimale Feuchtigkeitsaufnahme aufweisen.
3. Festkörperisolatoren sind die gegen Lichtbögen beständig sein müssen.
4. Feste Isolatoren müssen eine ausgezeichnete Hitzebeständigkeit aufweisen.
Die Hitzebeständigkeit von Feststoffisolierungen gibt die Temperatur an, bei der diese Materialien über lange Zeiträume betrieben werden können, ohne dass sie sich verschlechtern. Feste Isolierstoffe sollten robuste mechanische Eigenschaften beibehalten, wenn die Temperaturen 20,0℃ überschreiten und nicht unter 80,0℃ der Dauerbetriebstemperatur des Geräts fallen. Unterschiedliche elektrische Geräte erfordern eine unterschiedlich hohe Hitzebeständigkeit.
Die Wärmebeständigkeit fester Isolierstoffe wird in acht Klassen eingeteilt: Y, A, E, B, F, H, C. Zu den üblicherweise verwendeten Isoliermaterialien gehören lichtbogenbeständiger Triazin-Asbest-Kunststoff und DMC-Kunststoff, deren Grenztemperaturen zwischen 130-155 °C liegen. Für elektrische Betriebsmittel mit erhöhter Sicherheit ist außerdem vorgeschrieben, dass die Wicklungen von Motoren, Transformatoren und Elektromagneten mit mindestens zwei Lagen Isoliermaterial für blanke Drähte, mindestens einer Lage für dünn lackierte Drähte und dem Typ QZ-2 für dick lackierte Drähte bedeckt sein müssen.
Gleichzeitig sollte die Wicklung mit einer der folgenden Imprägnierungstechniken erfolgen: Tauch-, Tropf- oder Vakuumimprägnierung. Bürsten- und Sprühverfahren sollten nicht zur Imprägnierung verwendet werden. Wenn organische Lösungsmittel als Imprägniermittel verwendet werden, sind zwei Imprägnier- und Trocknungsgänge erforderlich. Spulen mit einem Durchmesser von weniger als 0,25 mm sind für elektrische Geräte mit erhöhter Sicherheit verboten. In besonderen Fällen können die Spulen zu eigensicheren oder abgedichteten Strukturen verarbeitet werden.