Explosionsgeschützte Klimaanlagen erfordern die Verwendung hochwertiger Isoliermaterialien, um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten. Typischerweise, Dämmstoffe werden in drei Formen eingeteilt: gasförmig, flüssig, und solide. Gasisolatoren werden unter Hochspannungsbedingungen eingesetzt, flüssige Isolatoren hauptsächlich als Mineralöl in Niederspannungstransformatoren, Feststoffisolatoren werden überwiegend in Isolationskomponenten elektrischer Geräte eingesetzt.
Anforderungen an Dämmstoffe:
1. Feste Isolatoren müssen besitzen nicht brennbare und flammhemmende Eigenschaften.
2. Feste Isolatoren sollten weisen eine minimale Feuchtigkeitsaufnahme auf.
3. Feste Isolatoren sind Es muss resistent gegen Lichtbögen sein.
4. Massive Isolatoren müssen weisen eine hervorragende Hitzebeständigkeit auf.
Die Hitzebeständigkeit einer festen Isolierung bezeichnet die Temperatur bei denen diese Materialien über lange Zeiträume ohne Verschlechterung betrieben werden können. Feste Isolatoren sollten robuste mechanische Eigenschaften beibehalten, wenn die Temperaturen 20,0 °C überschreiten und nicht unter 80,0 °C der Dauerbetriebstemperatur des Geräts fallen. Verschiedene elektrische Geräte erfordern unterschiedliche Grade an Hitzebeständigkeit.
Die Hitzebeständigkeit von Feststoffisolatoren wird in acht Klassen eingeteilt: Y, A, E, B, F, H, C. Zu den häufig verwendeten Isoliermaterialien gehören lichtbogenbeständiger Triazin-Asbest-Kunststoff und DMC-Kunststoff, Die Schwellentemperaturen liegen zwischen 130 und 155 °C. Die erhöhte Sicherheit elektrischer Geräte ist auch für den Motor vorgesehen, Transformator, und Elektromagnetwicklungen müssen mit mindestens zwei Schichten Isoliermaterial für blanke Drähte bedeckt sein, mindestens eine Schicht für dünne emaillierte Drähte, und Typ QZ-2 für dick emaillierte Drähte.
Gleichzeitig, Die Wicklung sollte eine der Imprägnierungstechniken übernehmen: Eintauchen, tropft, oder Vakuumimprägnierung. Streich- und Spritzverfahren sollten zur Imprägnierung nicht angewendet werden. Wenn organische Lösungsmittel als Imprägniermittel eingesetzt werden, es sind zwei Imprägnierungs- und Trocknungsdurchgänge erforderlich. Spulen mit einem Durchmesser von weniger als 0,25 mm sind für elektrische Geräte mit erhöhter Sicherheit verboten. In besonderen Fällen, Spulen können in Handarbeit hergestellt werden Eigensicher oder versiegelte Strukturen.