Schießpulver fällt in die Kategorie der Sprengstoffe, eine Untergruppe gefährlicher Stoffe.
Diese Materialien umfassen eine Reihe von Substanzen, die für ihre Entflammbarkeit bekannt sind, Explosivität, ätzender Natur, Toxizität, und Radioaktivität. Beispiele hierfür sind Benzin, Schießpulver, konzentrierte Säuren und Basen, Benzol, Naphthalin, Zelluloid, und Peroxide. Es ist zwingend erforderlich, dass diese Materialien während des Transports und der Lagerung gemäß strengen Gefahrstoffprotokollen gehandhabt werden, um Sicherheit und Compliance zu gewährleisten.