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Muss die Beleuchtung in der Lackierkabine explosionsgeschützt sein?|Anwendbarer Geltungsbereich

Geltungsbereich

Muss die Beleuchtung in der Lackierkabine explosionsgeschützt sein?

Die Beleuchtung der Lackierkabine muss explosionsgeschützt sein. Wir verstehen, dass Farbe eine brennbare chemische Substanz ist. Wenn es eine bestimmte Konzentration in der Luft erreicht und auf hohe Temperaturen oder offene Flammen trifft, es kann sich entzünden und Explosionen verursachen. Lackierkabinen sind Orte, an denen ständig Farbe vorhanden ist.

Malraum
Die Brandgefahr in einer Spritzkabinenwerkstatt hängt von Faktoren wie der Art der verwendeten Beschichtungen ab, die Methoden und das Anwendungsvolumen, und die Bedingungen der Spritzkabine. Die Verwendung von brennbar Beschichtungen und organische Lösungsmittel erhöhen die Gefahr von Explosionen und Bränden erheblich. Explosionen und Brände können zu schweren Verlusten an Leben und Eigentum führen, die normalen Produktionsabläufe erheblich stören.

Unter explosionsgeschützter Beleuchtung versteht man Beleuchtungskörper, die eine Entzündung der Umgebung verhindern sollen explosiv Mischungen, wie explosionsgefährdete Gasumgebungen, Umgebungen mit explosionsfähigem Staub, und Methangas. Dies bedeutet, dass explosionsgeschützte LED-Leuchten mit explosiven Gasen in Berührung kommen, sie werden sich nicht entzünden bzw explodieren, Es dient effektiv als Sicherheitsvorkehrung gegen Explosionen.

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