Xylol wird als Klasse kategorisiert 3 gefährlicher Stoff und gilt als brennbare Flüssigkeit.
Wie von der vorgesehen „Klassifizierung und Nomenklatur gefährlicher Güter“ (GB6944-86) und das „Klassifizierung und Kennzeichnung gängiger gefährlicher Chemikalien“ (GB13690-92), Chemische Gefahren werden in acht Kategorien eingeteilt. Xylol, dient als Verdünnungsmittel, wird als gefährliches Material ausgewiesen und ausdrücklich als Klasse identifiziert 3 brennbare Flüssigkeit.