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Spezifikation für Metallmaterialien für explosionsgeschützte elektrische Geräte|Technische Spezifikationen

Technische Spezifikationen

Spezifikation für Metallmaterialien für explosionsgeschützte elektrische Geräte

Ein wichtiger Aspekt, der bei Metallwerkstoffen in explosionsgeschützten elektrischen Geräten berücksichtigt werden muss, ist ihre Neigung, explosive Gas-Luft-Gemische durch mechanische Funken zu entzünden. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Zusammensetzung dieser Metalle eine wesentliche Rolle für ihr Zündpotential spielt. Um das Auftreten mechanischer Funkenzündung in Metallgehäusen zu verhindern, Es sind bestimmte elementare Beschränkungen vorgeschrieben. Die Standards für explosiv Umgebungen – Allgemeine Ausrüstungsanforderungen – Geben Sie Folgendes an:

Explosionsgeschützte elektrische Geräte-1

Klasse I

Bei der Herstellung von RPL-Level MA oder Mb explosionsgeschützte elektrische Geräte, die Zusammensetzung von Aluminium, Magnesium, Titan, und Zirkonium in den Gehäusematerialien dürfen nicht überschritten werden 15% nach Masse, und der kombinierte Massenanteil von Titan, Magnesium, und Zirkonium darf nicht überschritten werden 7.5%.

Klasse II

Für die Produktion explosionsgeschützter Elektrogeräte der Klasse II, Der Gesamtmassenanteil kritischer Elemente in Gehäusematerialien variiert je nach Schutzniveau: Für EPLGa-Geräte, der Gesamtgehalt an Aluminium, Magnesium, Titan, und Zirkonium darf nicht überschritten werden 10%, mit Magnesium, Titan, und Zirkonium nicht überschreiten 7.5% in Summe; Für EPLGb-Geräte, Der Gesamtgehalt an Magnesium und Titan darf nicht überschritten werden 7.5%; Im Fall von EPLGc-Geräten, abgesehen von den Fans, Lüfterabdeckungen, und Luftleitbleche, die den EPLGb-Standards entsprechen, Es gibt keine zusätzlichen spezifischen Anforderungen.

Klasse III

Bei der Herstellung explosionsgeschützter Elektrogeräte der Klasse III, Der erforderliche Gesamtmassenanteil der relevanten Elemente in den Gehäusematerialien variiert ebenfalls mit der Schutzstufe: Für EPLDa-Geräte, Der Magnesium- und Titangehalt sollte nicht überschritten werden 7.5%; Für EPLDb-Geräte, Es gilt die gleiche Einschränkung; Für EPLDc-Geräte, abgesehen von den Fans, Lüfterabdeckungen, und Luftleitbleche, die den EPLDb-Kriterien entsprechen, es bestehen keine weiteren besonderen Anforderungen.

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