Laut der „Katalog gefährlicher Chemikalien“ (GB12268), Aluminium-Magnesium-Pulver fällt unter die Kategorie 4 als brennbarer Feststoff, anfällig für Entzündung und Selbstentzündung, wenn es Feuchtigkeit ausgesetzt wird.
Gemäß GB50016-2006 „Brandschutzordnung für Gebäudeplanung,“ Stoffe, die ein Brandrisiko darstellen, werden der Klasse A zugeordnet. Hierbei handelt es sich um Stoffe, die sich bei Raumtemperatur spontan zersetzen oder sich bei Oxidation an der Luft schnell entzünden oder explodieren können. Anlagen, die solche gefährlichen Stoffe der Klasse A herstellen, müssen einen Mindestbrandschutzstandard von Level einhalten 1 oder 2. Dabei werden bei Bedarf mehrstöckige Gebäude genutzt, Empfehlenswert sind eingeschossige Gebäude, und die Nutzung von Kellern oder Unterkellern ist strengstens untersagt.