Gasexplosionsgeschützte Motoren sind nicht für Umgebungen geeignet, in denen staubexplosionsgeschützte Motoren erforderlich sind. Dies liegt an den unterschiedlichen nationalen Standards für den elektrischen Explosionsschutz, die sie einhalten: Gasexplosionsgeschützte Motoren entsprechen GB3836, während staubexplosionsgeschützte Motoren GB12476 folgen.
Motoren, die beide Standards erfüllen und die jeweiligen Tests bestehen, können als explosionsgeschützte Motoren mit doppelter Kennzeichnung bezeichnet werden. Diese Motoren sind vielseitig einsetzbar, Dies ermöglicht die Austauschbarkeit in Umgebungen, die entweder Gas- oder Staubexplosionsschutzstandards erfordern.