Ein Kohlesicherheitszertifikat ist nicht erforderlich, es sei denn, die Ausrüstung und Materialien sind für den Einsatz unter Tage vorgesehen. Für den Oberflächengebrauch, eine solche Bescheinigung ist nicht erforderlich.
Dazu gehören Geräte wie Kohleschneider, Teilschnittmaschinen, hydraulische Stützen, einzelne hydraulische Stützen, Brecher, Förderbänder, Kratzförderer, hydraulische Pumpstationen, Kohlebohrer, Luftbohrer, explosionsgeschützte Schalter, Transformer, und lokale Fans. Für unterirdische Installationen, Wichtige Sicherheitsüberlegungen sollten auch den Brandschutz umfassen, Explosionsschutz, und Beständigkeit gegen hohe Temperaturen.